Kundmachung über den Entwurf betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Landtagswahlgesetzes

Die Landesregierung hat über den Entwurf betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Landtagswahlgesetzes das Begutachtungsverfahren eröffnet. Bei uns können Sie den Gesetzesentwurf bis zum Ende der Begutachtungsfrist, das ist bis 27.7.2017 einsehen und dazu Änderungsvorschläge abgeben: