Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988
Der Landtag hat am 5. April einen Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erachtet. Er unterliegt daher der Volksabstimmung und kann bis 31. Mai bei uns im Bürgerservice während der Amststunden eingesehen werden.
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Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988
Der Landtag hat am 5. April einen Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erachtet. Er unterliegt daher der Volksabstimmung und kann bis 31. Mai bei uns im Bürgerservice während der Amststunden eingesehen werden.