Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über Landesfonds-Sammelnovelle
Der Landtag hat am 5. Juni 2018 das mit der beiliegenden Regierungsvorlage vorgelegte Gesetz über Landesfonds- Sammelnovelle unverändert beschlossen. Dieser Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er unterliegt der Volksabstimmung. Er kann auf der Gemeinde während der Amtsstunden bis 31. Juli 2018 eingesehen werden.
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Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über Landesfonds-Sammelnovelle
Der Landtag hat am 5. Juni 2018 das mit der beiliegenden Regierungsvorlage vorgelegte Gesetz über Landesfonds- Sammelnovelle unverändert beschlossen. Dieser Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er unterliegt der Volksabstimmung. Er kann auf der Gemeinde während der Amtsstunden bis 31. Juli 2018 eingesehen werden.