Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über Landesfonds-Sammelnovelle

Der Landtag hat am 5. Juni 2018 das mit der beiliegenden Regierungsvorlage vorgelegte Gesetz über Landesfonds- Sammelnovelle unverändert beschlossen. Dieser Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er unterliegt der Volksabstimmung. Er kann auf der Gemeinde während der Amtsstunden bis 31. Juli 2018 eingesehen werden.