Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes

Der Landtag hat am 4. Oktober 2017 einen Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Zweitwohnsitzabgabesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschuss wurde für nicht dringlich erklärt. Der Gesetzesbeschluss kann bei uns bis am 29. November während der Amtsstunden eingesehen werden.