Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Tourismusgesetzes

Der Landtag hat am 4. Oktober einen Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Tourismusgesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Beim hiesigen Amt kann der Gesetzesbeschluss bis 29. November während der Amtsstunden eingesehen werden.