Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes

Der Landtag hat am 4. Oktober 2017 einen Beschluss über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Dieser Gesetzesbeschluss kann bis 29. November auf dem hiesigen Amt während der Amtsstunden eingesehen werden.