Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes

Der Landtag hat am 31. Jänner 2018 das mit der beiliengenden Regierungsvorlage vorgelegte Gesetz über eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes unverändert beschlosse. Dieser Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er kann während der Öffnungszeites des Amtes bsi 28. März 2018 eingesehen werden.