Kundmachung betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes

Der Landtag hat am 15. November 2017 ein Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes beschlossen. Der Beschluß wurde für nicht dringlich erklärt. Der Gesestzesbeschluß kann bis 10. Jänner 2018 bei uns während der Amtsstunden eingesehen werden.