Kundmachung betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Luftreinhaltegesetzes

Der Landtag hat am 15. November einen Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Luftreinhaltegesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschluß wurde für nicht dringlich erklärt. Er kann bis 10.01.2018 beim Gemeindeamt während der Amtsstunden eingesehen werden.