Kundmachugn eines Landtagsbeschlusses betreffend eine Gesetz über eine Änderung des Stiftungs- und Fondsgesetzes
Der Landtag hat am 5. Juni 2018 das mit der beiliegenden Regierungsvorlage vorgelegte Gesetz über eine Änderung des Stiftungs- und Fondsgesetzes unverändert beschlossen. Dieser Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er unterliegt daher der Volksabstimmung. Er kann bis 31. Juli während der Amtsstunden auf der Gemeinde eingesehen werden.
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Kundmachugn eines Landtagsbeschlusses betreffend eine Gesetz über eine Änderung des Stiftungs- und Fondsgesetzes
Der Landtag hat am 5. Juni 2018 das mit der beiliegenden Regierungsvorlage vorgelegte Gesetz über eine Änderung des Stiftungs- und Fondsgesetzes unverändert beschlossen. Dieser Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er unterliegt daher der Volksabstimmung. Er kann bis 31. Juli während der Amtsstunden auf der Gemeinde eingesehen werden.