Meldepflicht für Hunde

In den nächsten Tagen erfolgt die Vorschreibung der Hundeabgabe für dieses Jahr. Die Hundehalter werden wieder darauf hingewiesen, dass alle Hunde, welche im Gemeindegebiet von Klaus gehalten werden und bereits den 3. Lebensmonat erreicht haben, vom jeweiligen Hundehalter anzumelden sind. Ebenso ist jeder Hund, der veräußert, abhandengekommen oder getötet wurde, unverzüglich abzumelden. Jene Hundebesitzer, welche ihrer An/Abmeldepflicht noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Ebenfalls möchten wir die Hundebesitzer darauf aufmerksam machen, dass seit dem Jahre 2009 die Bechipung der Hunde verordnet wurde. Hundehalter, die diesen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar! Bürgermeister Simon Morscher