Kundmachung über den Entwurf betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes

Die Landesregierung hat über den Entwurt betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetz

das Begutachtungsverfahren eröffnet.

 

Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann bis zum Ende der Begutachtungs­frist zum Gesetzesentwurf Änderungsvorschläge abgeben (Art. 34 Abs. 2 der Landes­verfassung).