Kundmachung über den Entwurf betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes
Die Landesregierung hat über den Entwurt betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetz
das Begutachtungsverfahren eröffnet.
Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann bis zum Ende der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf Änderungsvorschläge abgeben (Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung).