Kundmachung über den Entwurf betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes

Die Landesregierung hat über den Entwurf betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Spitalgesetzes das Begutachtungsverfahren eröffnet. Jeder Landesbürger kann den Gesetzesentwurf bis zum Ende der Begutachtungsfrist, das ist bis 7. September 2017, bei uns während der Amtsstunden einsehen und Änderungsvorschläge abgeben.